Kön­nen auch Erwach­sene behan­delt werden?

 

Einige kie­fer­or­tho­pä­di­sche Kor­rek­tu­ren, ins­be­son­dere aus­ge­dehnte Biss­la­ge­um­stel­lun­gen, kön­nen nach Wachs­tums­ab­schluss nicht mehr kon­ven­tio­nell, also ohne eine auf­wän­dige Kie­fe­r­ope­ra­tion durch­ge­führt wer­den. Begra­di­gun­gen der Zähne hin­ge­gen sind bis ins hohe Alter mög­lich. Durch die Ver­wen­dung scho­nen­der und ästhe­ti­scher Behand­lungs­mit­tel ist die Beein­träch­ti­gung durch eine (fest­sit­zende) kie­fer­or­tho­pä­di­sche Appa­ra­tur auf ein Mini­mum redu­ziert, wes­halb sich immer mehr Erwach­sene auch in fort­ge­schrit­te­nem Alter eine Zahn­stel­lungs­kor­rek­tur „leisten“.