Wie viel kostet die Behandlung?
Die Kostenenübernahme der Behandlung durch die gesetzliche Krankenversicherung richtet sich nach dem Schweregrad der Zahn-/ Kieferfehlstellung. Anfang 2002 wurde dazu von den gesetzlichen Krankenversicherungen zusammen mit dem Berufsverband der Kieferorthopäden ein System zur Einstufung der Behandlungsnotwendigkeit in fünf Behandlungsgrade, die so genannten kieferorthopädischen Indikationsgruppen (KIG), entwickelt. Eine Kostenübernahme ist nur gegeben, wenn ein ausreichend hoher Schweregrad festgestellt werden kann. In diesem Fall zahlt die Krankenkasse von vorneherein 80% der Kosten. 20% der Kosten entfallen zunächst auf den Versicherten, nach erfolgreichem Abschluss der Behandlung werden auch diese 20% zurückerstattet.
Die Kostenübernahme durch die gesetzliche Krankenversicherung erfolgt dabei nach der gesetzlichen Regelung im SGB V § 12 Abs. 1 für eine so bezeichnete „ausreichende, wirtschaftliche und zweckmäßige“ Behandlung. Sie darf „das Maß des Notwendigen nicht überschreiten“. Gesetzlich versicherte Patienten haben die Möglichkeit, Zusatzleistungen, die über dieses Maß des Notwendigen hinaus gehen (unter anderem „Komfortleistungen“ genannt), privat „hinzu zu buchen“. Private Zusatzversicherungen erstatten diese „Komfortleistungen“ oft ganz oder teilweise.
Diese Zusatzleistungen können sinnvoll sein, um Nebenwirkungen der Behandlung mit der festsitzenden Spange so gering wie möglich zu halten, die Behandlung zu verkürzen und für den Patienten angenehmer zu gestalten. Welche Zusatzleistungen für Sie oder Ihr Kind sinnvoll sind, erklären wir Ihnen gerne ausführlich im persönlichen Gespräch.